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Die DIN-Norm 18065 legt die
Definitionen, die Messregeln und Hauptmaße für
Treppen im Bauwesen fest.
Die darin gemachten Mindestvorgaben gewährleisten, dass die Nutzung einer Treppe im privaten wie auch öffentlichen Bereich dem Stand der Technik gemäß ausreichend sicher möglich ist. Treppen mit mehr als drei Stufen müssen einen
Handlauf haben, soweit dieser nicht bereits der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen
an der rechten Treppenseite angebracht sein, auf ![]()
Gewandelte Stufen Im
geraden Teil eines gewandelten Treppenlaufes dürfen
höchstens bis zu einer ![]() Steigung
der Stufen
![]()
In
Anlehnung an die Schrittlänge des Menschen kann das
Steigungsverhältnis
mit Hilfe
Dabei ist: s
die
Treppensteigung
a der Treppenauftritt. ![]() Mindestbreite Maximalbreite Baurechtlich notwendige Treppen Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen 0,80/0,90 m - Baurechtlich notwendige Treppen Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen (bzw. mehr als 2 Geschossen) und in allen sonstigen Gebäuden. 1,00 m - Ausnahme: Berlin und Hamburg 1,10 m - Hochhäuser 1,25 m - Schulen, Krankenhäuser und Theater 1,20 m - Versammlungsstätten- verordnung Je 150 auf den Rettungsweg angewiesener Personen 1,00 m 2,50 m Geschäftshaus- verordnung 2,00 m 2,50 m Garagenverordnung 1,00 m - Baurechtlich nicht notwendige Treppen 0,50 m - Die lichte Durchgangshöhe, d. h. die Kopfhöhe beim Begehen von Treppen ist beim Durchgang unter Austritts- und Zwischenpodesten, bei mehrläufigen übereinander angeordneten Treppen und bei durch das Gebäude bedingten Einschränkungen, wie z. B. Dachschrägen zu beachten. Sie soll nach DIN 18065/6.4 mindestens 2,0 m i. L. betragen. Seitliche Einschränkungen sind bei Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen und bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen möglich. Bei Treppen mit mehr als 4 - 5 Steigungen sind Geländer bzw. Handläufe vorzusehen. Zur Startseite Zimmermann, Oberhausen, Naturstein, Granit Beschreibung der wichtigsten Treppenformen Einläufige gerade Treppe Einläufige gerade Treppe mit Zwischenpodest Einläufige, im Austritt viertelgewendelte Treppe ![]() Einläufige Treppe mit viertelgewendeltem An- und Austritt ![]() Einläufige Winkeltreppe mit viertelgewendeltem Zwischenteil ![]() Zweiläufige Winkeltreppe mit Zwischenpodest ![]() Zur Startseite |